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Lieferbedingungen der Firma Grossmann
Download Lieferbedingungen (ca 186kb)
Download VDMA-Lieferbedingungen (ca 82kb)
Es gelten die beiliegenden VDMA-Lieferbedingungen, ergänzt durch folgende Bedingungen:
- Maschinendesign
Das Maschinendesign entspricht dem Standard der Firma Grossmann. Al- Oberflächen, verzinkte oder vernickelte Oberflächen sowie Oberflächen von Kunststoffteilen werden in der Regel nicht lackiert.
Sonstige Oberflächen sind schwarz brüniert oder in den Farben schwarz, Moosgrün (RAL 6005) oder Telegrau 4 (RAL 7047) lackiert.
Davon abweichende Kundenwünsche zur Oberflächengestaltung oder Farbe sind im Pflichtenheft beschrieben. Nachträgliche Kundenwünsche werden nach Aufwand verrechnet.
- Referenzen
Der Kunde ist damit einverstanden, dass er als Referenzkunde genannt werden darf.
- Ausführung der Steuerung
- Software: Standard bei der Programmierung von SPS-Steuerungen sind die Steuerungsarten
Automatikbetrieb, Handbetrieb und Servicebetrieb.
Die Umschaltung auf Handbetrieb ist nur mit einem Schlüsselschalter möglich. Der Servicebetrieb
ist ausschließlich für das Wartungspersonal programmiert und nur mit Schlüsselschalter und
Passwort zugänglich.
Die Funktionen der Steuerung programmieren wir entsprechend den Sicherheitsnormen und von
uns festgelegten Notwendigkeiten der Maschinenfunktionen.
- Die Bezeichnung von Elektroteilen wie z.B. Leitungen, Klemmen, Sensoren, Motoren und sonstigen
elektrischen Komponenten entspricht den Normen und unserem Standard.
- Pneumatische und hydraulische Leitungen und Komponenten entsprechen den Normen und
unserem Standard.
Von den Punkten a) bis c) abweichende Kundenwünsche sind im Pflichtenheft beschrieben.
Nachträgliche Kundenwünsche werden nach Aufwand verrechnet.
- Vom Kunden zur Verfügung gestelltes Material zur Inbetriebnahme:
Zur Herstellung oder Inbetriebnahme der Maschine zur Verfügung gestelltes Material erhalten wir
kostenlos. Dieses Material entspricht den Angaben im Pflichtenheft und wird vom Kunden rechtzeitig
zur Herstellung oder Inbetriebnahme geliefert.
Der Kunde ist für eine termingerechte Lieferung und die Qualität des Materials verantwortlich.
Kommt es zu Lieferverzug, verzögert sich der vereinbarte Liefertermin in entsprechendem Umfang.
Von der Firma Grossmann wird nach Erhalt des Materials ein neuer Liefertermin
festgelegt und dem Kunden mitgeteilt.
Passend zum Mustermaterial wird die Maschine gebaut, getestet und bei der Firma Grossmann oder sro in Betrieb genommen. Auch die Abnahme erfolgt mit dem
identischen Material. Sollten bei der Abnahme oder bei der späteren Produktion andere
Materialien verwendet werden und es dadurch zu Störungen oder Beschädigungen der Maschine
kommen, so geht dies zu Lasten des Kunden.
- Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn der Kunde nicht binnen 10 Tagen ab Erstellung der
Auftragsbestätigung widerspricht.
- Nimmt der Kunde während dem laufenden Projekt änderungen vor, wird das Projekt gestoppt und
dem Kunden für die änderung ein Nachtragsangebot gemacht. Je nach Aufwand wird ein neuer
Liefertermin mit dem Kunden vereinbart.
- Die Lieferzeit beginnt mit Eingang der ersten Zahlung.
- Die Garantiezeit beginnt ab dem Zeitpunkt der Auslieferung.
- Innerhalb der Gewährleistungszeit muss die Wartung des Liefergegenstands, wie in der Betriebsanleitung
aufgeführt, vorgenommen und nachgewiesen werden.
- Gerichtsstand ist Ellwangen.
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